Sie haben ein Grundstück und möchten uns einen Stellplatz für das eine oder andere Bienenvolk in Ihrem Garten zur Verfügung stellen ?

Bitte lesen Sie vorher die folgenden Hinweise:

Bei den Arbeiten an den Bienenstöcken müssen oft Teile des Stockes mit bis zu 30kg bewegt oder transportiert werden. Daher ist ein geeigneter Standort eben, leicht zugänglich, nicht sumpfig und im Idealfall direkt mit dem Auto zu erreichen.

Manchmal müssen auch Arbeiten sehr kurzfristig oder in einem festen Zeitintervall durchgeführt werden. Langwierige Terminvereinbarung sind da nicht immer möglich und ein betreten des Grundstückes ohne vorherige Anmeldung sollte möglich sein.

Weiters wären auch noch die vorgeschriebenen Abstände, die im NÖ Bienenzuchtgesetz festgehalten sind, zu beachten. Hier der relevante §2:

Aufstellung von Bienenständen, Mindestabstände

(1) Bei der Aufstellung von Bienenständen ist gerechnet von der Flugöffnung der Bienenstöcke bis zu den der Flugfront gegenüberliegenden Grundgrenzen ein Mindestabstand von 10 m und von den übrigen Seiten ein Mindestabstand zu den anderen Grundgrenzen von 5 m einzuhalten. Gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen hat der Abstand von allen Seiten des Bienenstocks bis zur Grundgrenze mindestens 15 m zu betragen.

(2) Der Abstand zu den der Flugfront gegenüberliegenden öffentlichen Verkehrsflächen kann, gerechnet von der Flugöffnung des Bienenstocks auf 10 m, von den übrigen Seiten des Bienenstocks auf 4 m verringert werden, wenn innerhalb dieser Abstände ein die Flugöffnung um wenigstens 2 m überragendes Hindernis (Mauer, Planke, dichte Pflanzung und dergleichen) besteht. Unter diesen Voraussetzungen kann auch der gegenüber anderen Grundstücken einzuhaltende Abstand auf 4 m verringert werden.

 

 

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